Wort davor: Landsiedelhaus

Landsiedel(s)leihe
Wortklasse: Femininum
Erklärung: bäuerliche Leihe, bei der dem am Ertrag beteiligten Verleiher (urspr.) größere Rechte bezüglich des Leiheguts zustehen als bei der Erbleihe.
vgl. Landsiedel(s)recht.

Wort danach: Landsiedelmannsrecht

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