Wort davor: Landsiedelhaus
Landsiedel(s)leihe
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
bäuerliche Leihe, bei der dem am Ertrag beteiligten Verleiher (urspr.) größere Rechte bezüglich des Leiheguts zustehen als bei der Erbleihe.
vgl.
Landsiedel(s)recht.
- Belegtext:
die langsiedel, leyhe vnnd deren recht, vergleichen sich fast vnd mehrers theyls mit der erbleyhe, haben jedoch nichts desto weniger jhre sondere art vnd eygenschafft, auch vnderschiede von der erbleyhe wie nachfolgt
Datierung: 1571
Fundstelle: SolmsLR. 13
Faksimile
- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Belegtext:
locationes colonariae oder landsiddel leyhen
Datierung: 1593
Fundstelle: MittAlsfeld 8. Reihe (1941/54) 126
- Datierung: 1656?
Fundstelle: HessSamml. II 308
Faksimile
- Belegtext:
von landsiedel-leihe und landsiedel-recht
Datierung: 1662
Fundstelle: Gesenius,Meierrecht I 218
- Belegtext:
die gueter in Hessen ..., welche man landsiedel oder land-sittel-leyhe, das ist, landes-sittlich verliehene gueter, nennet
Datierung: 1737
Fundstelle: Seckendorff,Fürstenstaat 377
- Belegtext:
landsiedelleihe ... bedeutet einen gewissen vertrag oder recht, vermoege dessen einer nach denen sitten des vaterlandes zu den andern land-manne oder landsiedel eines liegenden felds- oder bauer-guts bestellt wird
Datierung: 1737
Fundstelle: Zedler XVI 550
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1757
Fundstelle: Estor,RGel. I 789
Faksimile
- Belegtext:
eine landsiedelleyhe überhaupt genommen ist also nach dem begriff, welchen schon der blose wortverstand an die hand giebt, nichts anderst als eine verpachtung ..., und landsiedelguether sind pachtguether
Datierung: 1769
Fundstelle: Lennep,LandsiedelR. 18
- Belegtext:
die landsiedelleihe theilt sich in erb- und temporalleihe
Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. II 566
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1824
Fundstelle: Mittermaier,PrivR. 433
Faksimile
- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Wort danach: Landsiedelmannsrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten