Wort davor: Landsiedel

landsiedel
Wortklasse: Adjektiv
sprachliche Erläuterung: nur in Verbindung mit 'recht'.
vgl. Landsiedel(s)recht.

Wort danach: Landsiedelding

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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