Wort davor: Landsiedel(s)gut

Landsiedelhaus
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Wohnstatt eines Landsiedels (I) als Grundlage der Leistungsverpflichtung.

Wort danach: Landsiedel(s)leihe

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten