Landsiedelgericht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
Gerichtsversammlung und -bezirk, zuständig für Landsiedel (I).
sprachliche Erläuterung:
auch -siedeln-.
vgl.
Landsiedelding.
Wort danach: Landsiedel(s)gut
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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