Landsekretär, Landessekretarius
Wortklasse: Maskulinum
Landsekretär (I)
Erklärung:
Beamter einer Hofkanzlei, der vor allem mit Angelegenheiten der inneren Landesverwaltung betraut ist.
Wort danach: landsessen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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