Wort davor: Landschulze

Land(es)schutz
Wortklasse: Maskulinum

Land(es)schutz (I)
Erklärung: gegen Leistung einer Abgabe durch den Landesherrn (I) gewährter (Rechts-)Schutz als eines von dessen Herrschaftsrechten, auch der vertraglich vereinbarte (Rechts-)Schutz.
vgl. Judenschutz, Land(es)schirm (I).

Land(es)schutz (II)
Erklärung: Verteidigung eines Landes (II 1).
vgl. Land(es)wehr(e) (II).

Wort danach: Landschutzherr

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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