Wort davor: Landschreibersordnung

Landschreiberstelle
Wortklasse: Femininum
Erklärung: 1Amt (II 3) eines Landesschreibers (II 3).
vgl. Landschreiberamt.

Wort danach: Land(es)schuld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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