Wort davor: Landschrannenrecht

Landschrannenschreiber
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: idR. ein von den Beisitzern der Landesschranne (I) gewählter Jurist als Protokollführer und Urkundsbeamter.
vgl. Gerichtsschreiber, Land(es)gericht(s)schreiber (I), Land(es)schreiber (III).

Wort danach: Landschrei

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