Landschrannenschreiber
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
idR. ein von den Beisitzern der Landesschranne (I) gewählter Jurist als Protokollführer und Urkundsbeamter.
vgl.
Gerichtsschreiber,
Land(es)gericht(s)schreiber (I),
Land(es)schreiber (III).
Wort danach: Landschrei
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