Wort davor: Landschrannengericht

Landschrannenordnung
Wortklasse: Femininum
Erklärung: schriftliche Regelung des durch eine Landesschranne (I) angewandten Rechts.

Wort danach: Landschrannenrecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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