Landschöffenbuch
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
von den Landschöffen zu führendes Gerichtsbuch (I).
Wort danach: Landschöffenstuhl
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten