Wort davor: Land(es)schließung
Land(es)schluß
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
wie Landesrezeß, auch nur von der landständischen Vertretung erlassen.
vgl.
Abschied (VII).
- Datierung: 1573
Fundstelle: Kamptz,PreußProvR. I 173
- Datierung: 1605
Fundstelle: ActaBrandenb. I 527
- Datierung: 1623
Fundstelle: MHungJurHist. IV 2 S. 337
- Datierung: 1662
Fundstelle: HadelnPriv. 296
Faksimile
- Belegtext:
die zwischen unsern ... landsfürsten ... dan zwischen der gantzen ehrlöb[lichen] landschafft deputirten landständen andern thailß aufgerichte receß und landt schluß
Datierung: 1672
Fundstelle: Bachmann,BambLst. 291
- Datierung: 1691
Fundstelle: Stieler 1843
- Belegtext:
stehet den landstaenden zu, das recht ... 7) landesschluesse und landtagsordnungen, die sich blos auf ihre innere verfassungen beziehen, zu machen
Datierung: 1786
Fundstelle: Gadebusch,Staatskunde I 354
- Belegtext:
haben beyde korpora [des Landtags] ihre schluesse gefast, so kommuniciren sie mit einander darueber; sind beyde gleicher meynung, so entsteht ein landesschluß,
den der landsyndikus mit beygefuegten gruenden schriftlich abfasset und einige abgeordnete aus den staenden der koenigl. regierung uebergeben
Datierung: 1786
Fundstelle: Gadebusch,Staatskunde I 359
- Datierung: 1826
Fundstelle: StaatsbMag. VII 62
Wort danach: Landschlüssel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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