Wort davor: Landschinder

Land(es)schirm
Wortklasse: Maskulinum

Land(es)schirm (I)
Erklärung: (Rechts-)Schutz durch den Landesherrn, insb. (gerichtlicher Schutz bei) Einweisung in ein gepfändetes Gut.

Land(es)schirm (II)
Erklärung: Gewähr (VI), welche der Verkäufer eines Gutes gegen die Einsprache anderer übernimmt.
Land(es)schirm (III)
Erklärung: Urkunde über gewährten Landesschirm (I).
vgl. Gewährbrief, Landschirmbrief.

Wort danach: Landschirmbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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