Wort davor: Landschaftsrat
Landschaft(s)rechnung
Wortklasse: Femininum
Landschaft(s)rechnung (I)
Erklärung:
(die auf einem Landestag IV stattfindende) jährliche Abrechnung über die von der Landschaft erhobenen und verwalteten Steuergelder.
vgl.
Land(es)rechnung,
Landtagsrechnung.
Wortbildungshinweis: zu
Landschaft (II).
- Datierung: 1664
Fundstelle: CCMarch. IV 4 Sp. 87
Faksimile
- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
hat ein ehrsamer rath ... sich ... erklaert, je und allweg zur jaehrlichen abhoer der landschaftsrechnung einen ausschuß zu diesem ende beizuziehen, damit jedesmal der unterthanen nothdurft beobachtet ... werde
Datierung: 1698
H. Ruckgaber, Gesch. d. Frei- u. Reichsstadt Rottweil II 2 (1838) 103
- Belegtext:
von der landschaffts-rechnung, wie die vor dem landes-herrn und der landschafft abzulegen sey?
Datierung: 1720
Fundstelle: Brenneysen,OstfriesHist. II 129
- Datierung: 1769
Fundstelle: Moser,RStändeLand. 370
Landschaft(s)rechnung (II)
Erklärung:
Buchhaltung (I) über Einnahmen und Ausgaben der ostpreußischen Kreditkasse.
Wortbildungshinweis: zu
Landschaft (IV 2).
Landschaft(s)rechnung (III)
Erklärung:
(Tag der) Rechnungslegung durch die Vorstände der Gerichte Vaduz und Schellenberg im Fürstentum Liechtenstein über die von den Einwohnern erhobenen Steuergelder.
Wort danach: Landschaftsregierung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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