Wort davor: Landschaft(s)privileg
Landschaftsrat
Wortklasse: Maskulinum
Landschaftsrat (I)
Erklärung:
Amtsträger.
Landschaftsrat (I 1)
Erklärung:
wie Landschaftsdeputierte (I).
vgl.
Land(es)rat (I).
Wortbildungshinweis: zu
Landschaft (II).
- Belegtext:
um aber der grossen fürsten und herren und regenten ausschweifende gemüther im zaum zu halten, hat man die parlament- oder landschaftsräthe, stände und regierungen gestiftet, von
denen nach gewissen gesetzen der monarch oder regent eingeschränkt ist
Datierung: vor 1685
Fundstelle: MittPfalz 15 (1891) 195
- Datierung: 1705
Fundstelle: KlugeBeamte I2 316
Landschaftsrat (I 2)
Erklärung:
im brandenburgischen Franken nach dem Verschwinden der ständischen Verfassung ein meist als Kammer- und Landschaftsrat bezeichneter, im Steuerwesen tätiger Regierungsbeamter, auch bloße Titulatur.
vgl.
Landschaftsobereinnehmer,
Landschaft(s)sekretär (II).
- Datierung: 1710
Fundstelle: Hempel,StaatsLex. V 752
- Datierung: 1723
Fundstelle: CCBrandenbCulmb. II 1 S. 83
Faksimile
- digitalisiert von "Kirchenbuch virtuell"
- Belegtext:
ist in Bayreuth noch jezo ein landschaffts-collegium, welches einen geheimen rath zum landschafftsdirectore, acht landschaffts-raethe, einen ober-einnehmer, zwey secretarien, drey registratoren und zwey acceßisten hat ...
Datierung: 1769
Fundstelle: Moser,RStändeLand. 376
[weitere Angaben: ebd. 816]
Landschaftsrat (I 3)
Erklärung:
aus dem ansässigen Adel gewähltes Mitglied des Departementskollegiums einer preußischen Kreditkasse, auch als Ritterschaftsrat bezeichnet.
vgl.
Landschaft(s)deputierte (II).
Wortbildungshinweis: zu
Landschaft (IV 2).
Landschaftsrat (II)
Erklärung:
Kollegium der Landschaftsräte (I 2).
Wort danach: Landschaft(s)rechnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten