Wort davor: Landschadenbuch
Landschadenbund
Wortklasse: Maskulinum
Landschadenbund (I)
Erklärung:
ursprünglich Verbindung steiermärkischer Herren zur schnelleren Erledigung von Klagen, dann die Vertragsklausel, die auf den Bund Bezug nimmt (zur Rechtswirkung vgl. den Beleg von 1688).
- Datierung: 1533
Fundstelle: SteirLRRef. 129
- Datierung: 1565
Fundstelle: BeitrSteirG. 21 (1886) 77
- Datierung: 1618
Fundstelle: Brunner,Forsch. 649
- Belegtext:
von obligationen vnd verschreibungen, so beym landtschadenbundt auffgericht werden ... dieweil in den geltschuldtbrieffen gemainiglich der gewohnliche landtschadenbund begriffen
ist, darinn sich ein jeder mit sein selbst gerichten verbünden thut, so mag ein jeglicher, so der gleichen schuldtbrieff hat, darinnen der schadenbund nach lengs vergriffen ist, oder aber auffs kürtzist
angezogen, fuer den herrn landtshauptman ... kommen, sich seiner schulden mit fuerbringen deß schuldtbrieffs beklagen
Datierung: 1622
Fundstelle: SteirRefGO. 43
- Belegtext:
was dann die jenigen geltschuldtbrieff oder andere verschreibungen, so ueber contract vnd dergleichen auffgericht worden, darinn der landtschadenbundt nit stuende, anbelangt,
die sollen nach dem gemainen landtsbrauch im landtrechten zu taegen geklagt werden
Datierung: 1622
Fundstelle: SteirRefGO. 45
- Datierung: 1629
Fundstelle: AktGegenref.2 II 848
- Datierung: 1671
Fundstelle: Fischer,Sensen 213
- Datierung: 1672
Region/Autor/Textsorte:
Steiermark
Fundstelle: ÖW. VI 77
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
der landschaden bund pflegt in Steyr zur versicherung der contracten in schuld-verschreibungen, schrifftlichen vertraegen ... specialiter beygefuegt werden, welcher die obligation
so kraefftig machet, daß selbiger den versprecher ... aufs hoechste verbindet, daß der gegentheil oder creditor soll die haubt-summa und interesse auf allen seinen, des debitoris, erb, haab und guetern
... zusuchen haben ..., darfuer soll sie ... ein jedes gericht ..., darunter solche gueter gelegen ..., auf des cre ditoris ... erstes anbringen ohne alles rechten zur voelligen ... bezahlung verhelffen:
wider ein solches instrumentum guarentigiatum soll den debitorem ... nichts schuetzen, schirmen, befreyen
Datierung: 1688
Fundstelle: Beckmann,Idea 270
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 17. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Steiermark
Fundstelle: ÖW. VI 292
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
gebrauch, dass fast in allen schuldverschreibungen die clausula bey verbindung des gemeinen landschaden-bunds in Oesterreich eingeruckt wird ... so viel ich anhero in erfahrung
bringen können, würcke die clausul des land-schaden-bunds erstlichen so viel, dass gleichwie in Steyer ... also auch in diesem land (im erzherzogtum) auf eine privat-verschreibung wider die ordnung der
gemeinen rechten gleich alsobald die execution erteilt wird ... zum andern hält diese clausula auch die expensen, interessen und schäden in sich ... sonsten aber wird unter dem landschaden-bund tacite
keine verpfändung, sondern allein der schaden mit seinem anhang und accessoriis begriffen
Datierung: 1718
Fundstelle: Brunner,Forsch. 648 Anm.1
- Datierung: 1736
Fundstelle: BeitrSteirG. 26 (1894) 67
- Belegtext:
bei dem land schadenbund bekräftigte kontrakte
Datierung: 1790
Fundstelle: SteirGBl. 6 (1885) 91
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
landschadenbund in Steyer, ... eine art v. bekraeftigung der verpflichtungen, die der aussteller eingeht, indem es am ende heißt: alles mit und bey verbindung des allgemeinen
landschadenbundes in Steyer ... [diese] urkunden ... haben auch bis diese stunde b. vormerkungen den vorzug vor solchen, b. welchen dieser ausdruck fehlt
Datierung: 1798
J.C. Kindermann, Repertorium der steyermärkischen Geschichte ... (Graz 1798) 326
- Belegtext:
in Steyermark ... auf diejenige obligationes, in welchen die clausul des landschadenbundts begriffen, ein besonderes ansehen gemacht wird
Fundstelle: Hüttner,TacHyp. I 20
Landschadenbund (II)
Erklärung:
Prunkbecher.
- Belegtext:
man [mußte] zur bekraeftigung seiner verheißung einen pocal wein mit obigen worten [bey dem landschadenbund in Steyer] ausleeren ... wenigstens befindet
sich in dem landschaftlichen archiv noch ein solcher grosser pocal, der der landschadenbund heißt, und, nebst dem herzoghut, das einzige sogenannte landeskleinod ist
Datierung: 1798
J.C. Kindermann, Repertorium der steyermärkischen Geschichte ... (Graz 1798) 327
Wort danach: landschadenbündig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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