Wort davor: Landsassenfreiheit
Landsassengut
Wortklasse: Neutrum
Landsassengut (I)
Erklärung:
(meist) in adeligem Besitz befindliches und mit der Landsassenfreiheit ausgestattetes Landgut.
Wortbildungshinweis: zu
Gut (II 6),
Landsasse (II 1).
- Datierung: 1596
Fundstelle: Paumgartner,Bfw. 267
- Datierung: 1629
Fundstelle: KurpfSamml. IV 946
- Datierung: 1652
Fundstelle: NeuburgKollBl. 64 (1900) 209 Anm.3
- Datierung: nach 1690
Fundstelle: NeuburgKollBl. 64 (1900) 193
- Belegtext:
die landsassen-gueter [des herzogthums Neuburg] sind fast alle mit der lehens-eigenschaft behaftet und durchgehends mannlehen
Datierung: 1758
Fundstelle: Pütter,HistHdb. 452
- Datierung: 1770
Fundstelle: Kreittmayr,StaatsR. 314
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
ein sehr schönes statutum und herkommen ist in diesem herzogthume eingeführt, daß niemand eine hofmark, landsaßen-gut oder adelichen sitz besitzen darf, er seye dann von wirklichen
adelichen herkommen oder zuvor nobilitiret worden
Datierung: 1796
Fundstelle: NeuburgKollBl. 64 (1900) 66 Anm. 3
Landsassengut (II)
Erklärung:
Hof eines Festebauern.
Wortbildungshinweis: zu
Landsasse (I 1).
Wort danach: Landsassenheuer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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