Belegtext:
welchen sy zu eim landtman nämen, ... der sol innert eim halben jar zwentzig rinisch guldi in landtzseckel antwurten Datierung: 1511
Fundstelle:GlarusLB. I 168
Belegtext:
alle kösten, die nur etwann den eint und anderen und nicht alle theile der landschaft ansechen, nicht aus dem landsekel bezalt werden Datierung: 1764
Fundstelle:InterlakenR. 647
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Belegtext:
die landsgemeinde ... wird jährlich von dem bestand des landseckels in kenntniß gesetzt, und sie bewilligt die erhebung der zu bestreitung der landesbedürfnisse erforderlichen landsteuern Datierung: 1816
Fundstelle:HdbSchweizStaatsR. 264
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