landrufig
Wortklasse: Adjektiv
landrufig (I)
Erklärung:
durch Landesruf 'aus dem Lande verwiesen, geächtet' SchweizId. VI 714.
Wort danach: Landrüge
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten