Wort davor: Landrentmeisterregister
Landrettung
Wortklasse: Femininum
Landrettung (I)
Erklärung:
Verteidigung eines Landes (II 1).
vgl.
Land(es)defension (I).
- Belegtext:
ein ordnung fürzunemen, wie jedermann gerichtet solle sein zu der landsrettung
Datierung: 1488
Fundstelle: Stolz,WehrverfTirol 50 Anm. 93
- Belegtext:
ordnung zu der landsrettung und gegenwer
Datierung: 1531
Fundstelle: Montfort 3 (1948/49) 27
Faksimile
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- Belegtext:
dasjenige, so an einkommen und jährlich nutzung übrig, zu gemeiner landes-rettung ... verwahret werde
Datierung: 1568
Fundstelle: BlPfälzKG. 27 (1960) 148
- Datierung: 1592
Fundstelle: Gut,BadLandtage 294
- Belegtext:
ist gemeine l[andschaft] alle notwendige landsrettung nit allein mit iren leiben, sonder auch sonsten mit ihrem eussersten vermögen zu tun ... verbunden
Datierung: 1607
Fundstelle: WürtLTA.2 II 550
- Datierung: 1678
Fundstelle: Karst,Neustadt/H. 241
- Belegtext:
daß ... die folge zu gemeinen heer-zuegen und lands-rettung ex jure superioritatis, jurisdictionis & regalium herfliesse und dem lands-fuersten gebuehre
Datierung: 1705
Fundstelle: KlugeBeamte I2 590
Landrettung (II)
Erklärung:
Gesetz mit Vorschriften zur Landesverteidigung.
Wort danach: Land(es)rettungsfall
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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