Wort davor: Land(es)regiment

Landregister
Wortklasse: Neutrum

Landregister (I)
Erklärung: amtliches Verzeichnis von (landständischen) Gütern und darauf bezogenen Verträgen.

Landregister (II)
Erklärung: amtliche Gestellungsliste.

Wort danach: Landregistration

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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