Land(es)recht(s)brief
Wortklasse: Maskulinum
Land(es)recht(s)brief (I)
Erklärung:
Aufzeichnung eines Landesrechts (II 1).
Wort danach: Land(es)recht(s)buch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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