Wort davor: Landrechtsbeamte
Land(es)recht(s)beisitzer
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
in habsburgischen Ländern adliger Beisitzer (I 1) in einem Landesrecht
(III 1), tw. auch mit Verwaltungsaufgaben betraut.
- Belegtext:
ist sehr ratsamb, dass e. kais. mt. sobald die obristen landofficiern land- hof- und kammer-rechtbeisitzer verordnet, auf das wenigist zwelf aus denselben ... erwehlen
Datierung: 1622
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 437
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Datierung: 1627
Fundstelle: BöhmLO. 185
- Belegtext:
gebiethen ... allen ... obristen landofficirern und landrechts-beysitzern
Datierung: 1628
Fundstelle: CJMunBohem. 554
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- digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- Datierung: Mitte 17. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Oberösterreich
Fundstelle: ÖW. XV 259 Anm.6
- Belegtext:
solle ... bey unserer n. oe. regierung oder land-marschallischen gericht (dißseits zwar mit zuziehung zweyer land-rechts-beysitzer von beeden staenden) ... der endliche außschlag gemacht werden
Datierung: 1655
Fundstelle: CAustr. I 305
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- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1660
Fundstelle: CAustr. I 745
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- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
das fürstenthumb Troppau ... besietzet ... das fürst lichtensteinische haus, haltet daselbst einen landeshauptmann und landesrechtsbeysietzer, welche die regierungssachen und jurisdictionalia
verwalten ... die publica et provincialia besorgen zugleich die landrechtsbeysitzer als landeseltesten und landstände
Datierung: 1711/19
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 352f.
- Belegtext:
die 3 gehors. stände gar wohl erkhennen, daz die landrechtsbeisizer mit alzu geringen und ihren adelichen herkhomen gahr nicht proportionirten besoldungen versehen
Datierung: 1713
Fundstelle: Chorinsky,Mat. I 122
- Datierung: 1720
Fundstelle: Lünig,TheatrCerem. II 80
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
benenne ich die dermahligen supernumerarii-stadthalter ... insgesamt zu grosseren landrechtsbeisitzeren. dergestalten, daß sie in dem grösseren landrecht ihren sitz gleich nach
denen obristlandsofficieren ... nehmen, und sich ... zu ... commissionen brauchen lassen ... sollen
Datierung: 1749
Fundstelle: Kretschmayr-Walter II 283 Anm.
[weitere Angaben: ebd.ö.]
- Belegtext:
[das] land-marschall-amte ... bestehet, absonderlich in Nider-Oesterreich, aus dem land-marschalle, dem land-unter-marschalle und den land-rechts-beysizern,
deren 13 vom herren-stande, 15 ritter-standes sind [uam.]
Datierung: vor 1769
Fundstelle: Moser,RStändeLand. 824
Wort danach: Land(es)recht(s)brief
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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