Wort davor: Landrechtsbeamte

Land(es)recht(s)beisitzer
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: in habsburgischen Ländern adliger Beisitzer (I 1) in einem Landesrecht (III 1), tw. auch mit Verwaltungsaufgaben betraut.

Wort danach: Land(es)recht(s)brief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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