Wort davor: Landpropst
Land(es)rat
Wortklasse: Maskulinum
Land(es)rat (I)
Erklärung:
meist von den Landesständen vorgeschlagener und aus ihrem Kreis vom Landesherrn
(I) ernannter höherer Landesbeamter mit je nach Territorium unterschiedlicher Funktion (Beratung des Landesherrn, Verwaltung eines Kreises (III 4)
zB. in Preußen, vgl. HRG.1 II 1524ff. m. Lit.).
- Datierung: 1498
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 5
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Datierung: 1. Hälfte 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Braunschweig
Fundstelle: ZNdSachs. 1893 S. 271
- Datierung: 1552
Region/Autor/Textsorte:
Mecklenburg
Fundstelle: Sehling,EvKO. V 195
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
der ... landrethe suchung, betreffend das dieselben schatzfrei zu lassen, ist keinesweges einzureumen
Datierung: 1560
Fundstelle: DithmUB. 255
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- Datierung: 1567
Region/Autor/Textsorte:
Münster
Fundstelle: ZWestf. 59, 1 (1901) 15
- Datierung: 1572
Fundstelle: Sachsse,MecklUrk. 267
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- Belegtext:
ists meines erachtens gut, das eure f.g. 3 ... landrethe halten grenitz- und landthendel zu vertragen, die nicht aller in die radtstube ader fürß landtgerichte kommen dorfften ...
Datierung: 1578
Fundstelle: Nostitz,Haushaltb. 152
- Datierung: 1580
Region/Autor/Textsorte:
Sachsen
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 1 S. 417
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- Datierung: 1593
Fundstelle: v.d.Ohe,LünebVerw. 43
- Datierung: 1594
Fundstelle: JCulm. I 2 Kap. 4
- Datierung: 1594
Fundstelle: MLiv. III Ritter-Rechte 230
- Belegtext:
ist zwischen den ... verordenten hern landt räthenn vnndt semptlicher ritterschafft des fürstenthums Ehsten einhellige bewilligung gescheen, dass sie sich ... zugesagt, vber ihren
altten priulegien ... auch altten löblichen gewonheitten ... bestendiglich zu haltenn
Datierung: 1595
Fundstelle: MLiv. III Ritter-Rechte 246
- Belegtext:
daß zu der land-regierung und landräthen eingebohrne und nicht ausländische, wie die ritter- und landstände emsig bitten, gebraucht werden sollen
Datierung: 1597
Region/Autor/Textsorte:
Ostfriesland
Fundstelle: VeröfflNdsächsArch. II 74
- Datierung: 1603
Region/Autor/Textsorte:
Calenberg
Fundstelle: Sehling,EvKO. VI 2 S. 890
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- Belegtext:
vnßern rath vnd land rath vnd landtschreibern in Österreich ob der Enß
Datierung: 1604
Fundstelle: Fischer,Sensen 207
- Belegtext:
die von der ritterschafft und adel ... gedrungen, das ... gewisse landträthe ... bestellett ... werden möchten, ... sie auch etzliche personen nahmkündig gemachtt ... und etzliche
derselbten zue landträhten zue bestettigen unauffhörliche ansuchung gethan
Datierung: 1605
Fundstelle: ActaBrandenb. I 544
[weitere Angaben: ebd. 551, 556 und 560f.]
- Belegtext:
kriegs- oder landrät
Datierung: 1605
Fundstelle: Stolz,WehrverfTirol 218
- Belegtext:
man aines böhämbischen königs gebot und verbot, welches ohne vorwissen und willen der ständ oder landrät gemacht sein worden, ... für craftlos und ungültig gehalten hat
Datierung: 1622
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 435
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Datierung: 1634
Fundstelle: RevalStR. II 224
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1646
Region/Autor/Textsorte:
Oberösterreich
Fundstelle: ÖW. XIII 85
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- Belegtext:
dieses landgerichte ist ... nebenst dem koenigl. praesidirenden herrn gubernator dieses fuerstenthums Ehsten mit zwoelf ehrlichen, erfahrnen, nach harrischen und wiekischen rechten erblich adelichen
eingesessenen landraethen bekleidet und besetzt
Datierung: 1650
Fundstelle: EstRitterLR. 162
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- Belegtext:
so nun einer ... von denen herren landraethen ... abgehet, haben die ueberbliebenen macht, in die erledigte stelle andere ... personen selbes standes zu erwaehlen
Datierung: 1650
Fundstelle: EstRitterLR. 163 u. 165
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- Belegtext:
in wichtigen ... sachen, daran dem gantzen lande gelegen, soll des landes Mecklenburg regierender landes-fürst die land-rähte mit zu rahte ziehen
Datierung: 1654
Fundstelle: Sachsse,MecklUrk. 382
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- Belegtext:
bitten ew. königl. maj. wir dero ... kreis-commissarien ..., uns ... als auch denen directoribus in der Alt- und Uckermark, doch so, daß diesen das directoris-prädikat dem alten herkommen nach mit und
voraus gegeben und gelassen werde, nunmehr ... den titul des land-raths ... beizulegen [d. Bitte wurde 1702 stattgegeben]
Datierung: 1701
Fundstelle: Isaacsohn,PreußBeamte II 317
- Belegtext:
dem dom-capitul zu H. ... nachgelassen seyn soll, einen land-rath aus ihren mitteln zu praesentiren
Datierung: 1721
Fundstelle: HalberstProvR. 151
- Belegtext:
instruktion für landräthe, landmarschall und deputirte e. edlen ritterschaft
Datierung: 1759
Fundstelle: Eckardt,Livland 277
- Belegtext:
in Oesterreich unter der Ens seynd nun land-raethe, welche in zwey baencke, nemlich in die herrn- und ritter-banck, eingetheilte und eigentlich beysizere des land-rechts oder n.o. land-marschallischen gerichts seynd
Datierung: 1769
Region/Autor/Textsorte:
Mecklenburg
Fundstelle: Moser,RStändeLand. 741
- Belegtext:
die land-raethe ... werden auf land-taegen aus dem eingesessenen adel dergestalt erwaehlet, daß ritter- und landschafft zu jeglicher vacant werdenden stelle einige personen
... praesentiret, von welcher se. durchlaucht zu jeder stelle einen zum land-rath ernennen
Datierung: vor 1769
Region/Autor/Textsorte:
Mecklenburg
Fundstelle: Moser,RStändeLand. 750
- Belegtext:
die land-raethe ... bedeuten ... diejenige mitglidere des engeren ausschusses, welche zugleich darauf bestellet seynd, dem landes-herrn in landes-angelegenheiten nebst seinen
eigenen raethen mit gutem rath an die hand zu gehen ...; andere hingegen haben nur mit policey-sachen zu thun
Datierung: 1769
Region/Autor/Textsorte:
Mecklenburg
Fundstelle: Moser,RStändeLand. 762
- Belegtext:
die verrichtungen der [koenigl. preußischen] land-raethe in betracht des ganzen nahrungsstandes vom platten land, des contributions-wesens und was dahin einschlaegt, der einfuehrung
und beobachtung guter policey, der gehoerigen nutzung und zu verbessernden cultur der gruende, ansetzung mehrerer familien und conservation sowohl des adels als der kontribuablen unterthanen ... sehr befoerdern
Datierung: 1781
Fundstelle: HistBeitrPreuß. I 43
[weitere Angaben: ebd. 50]
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
in den koenigl. preußischen staten sind die provinzen in ... kreise ... eingetheilet; einem jeden ... ist eine in dem landeswesen ... erfahrne person unter dem titel eines land rathes
vorgesetzt. unter ihrer aufsicht steht das ... steuer- und polizeywesen des platten landes mit den ... cantons-, lieferungs-, vorspann- und andern dergleichen sachen, ... die ... kreis- und gemeinde-cassen
Datierung: 1793
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 61 S. 457
- Belegtext:
in allen preußischen provinzen werden die land-raethe aus dem adel gewaehlet, ausgenommen in Pommern findet man noch hier und da buergerliche land-raethe
Datierung: 1793
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 61 S. 472
- Belegtext:
landrath ... war vormals ein von seinen mitbruedern zur besorgung ritterschaftlicher angelegenheiten erwaehlter edelmann
Datierung: 1795
Fundstelle: IdLiefl. 138
- Belegtext:
der landrath, welcher ... sitz und stimme in der landesregierung hat, ist als solcher kein mitglied der landschaft, sondern a) die mittelsperson zwischen derselben und der landesregierung
... und b) wirkliches mitglied der regierung, um ... das interesse und die rechte der landschaft beständig wahrzunehmen ... der landrath wird von drei jahren zu drei jahren gewählt
Datierung: 1818
Region/Autor/Textsorte:
Hildburghausen
Fundstelle: Pölitz,Verf. I 2 S. 788f.
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- in Google Books
- Datierung: 1823
Fundstelle: StaatsbMag. III 654
- Belegtext:
da die landraethe ... aus der klasse der gutsbesitzer gewaehlt werden sollen und sie ... nur zu den ausuebenden beamten gehoeren; so kann bei der ... pruefung nicht ... auf
... gelehrte kenntnisse als vielmehr auf ihre praktische brauchbarkeit gesehen werden ...
Datierung: 1827
Fundstelle: Kamptz,Ann. XI 14
Land(es)rat (II)
Erklärung:
Ausschuß.
Land(es)rat (II 1)
Erklärung:
in verschiedenen schweizerischen Kantonen wie Kantonsrat (A).
- Belegtext:
hannd wier, der lanndtamman vnnd ein gantzer gsesßner lanndtzratt zu Schwytz vm ettwas notturfft willen ... verbotten ...
Datierung: 1519
Fundstelle: SchwyzLB. 77
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- in Google Books
- Datierung: 1531
Region/Autor/Textsorte:
Glarus
Fundstelle: SchweizId. VI 1590
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- Datierung: 1546
Fundstelle: SGallenOffn. II 536
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1559
Fundstelle: AppenzLB. 1409 S. 85
- Belegtext:
hat ein landtaman vnd zwyfachen lantzrat dißem obgemelten artickel ein erlüterung gäben
Datierung: 1595
Fundstelle: GlarusLB. I 152
- Belegtext:
was der landsraht vrtheilet, mag nicht weiter zogen werden: er verrichtet die sachen, die den gemeinen stand betraeffen vnd besezet die gemeine ambtsverwaltung
Datierung: 1616
Fundstelle: Guler,Raetia 207v
- Datierung: 1629
Region/Autor/Textsorte:
Obwalden
Fundstelle: SchweizId. VI 1590
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- Datierung: 1629
Fundstelle: UnterwaldenRQ. 81
- Datierung: 1684
Fundstelle: SchwyzLB. 22
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- in Google Books
- Belegtext:
land-rath ... wird genennt der gewohnliche rath in den orten Urj, Schweitz, Unterwalden, Glarus und Appenzell, welcher, wann er wegen behandlung wichtiger oder eilfertigen geschaefften
etwann vermehret wird; bald der zwey- bald der dreyfache rath genennt wird
Datierung: 1756
Fundstelle: HelvLex. XI 334
- Belegtext:
der land-rath. dieser besteht aus dem regierenden land-ammann als dem haupt der republik, dem statthalter, alt-land-ammann, den lands-haeuptern und dann aus jeder der x genossamen,
... sechs rathsherren, also zusammen 60 bis 70 mann ... dieser land-rath richtet ueber wichtige civil-processe; die untersuchung schwerer criminal-sachen koemmt vor ihn. er versammelt sich zu vier malen des jahrs
Datierung: 1768
Fundstelle: Fäsi II 162
[weitere Angaben: ebd.ö.]
- Datierung: 1815
Fundstelle: HdbSchweizStaatsR. 453
[weitere Angaben: uö.]
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- Belegtext:
die gesetzgebenden, vollziehenden und richterlichen behörden sind die landsgemeinde, räth und landleute, der drei-, zwei- und einfache landrath, der geheime rath, das appellations- und die bezirksgerichte
Datierung: 1820
Region/Autor/Textsorte:
Uri
Fundstelle: HdbSchweizStaatsR. 253
[weitere Angaben: ebd. 255, 259 und 265]
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Land(es)rat (II 2)
Erklärung:
Landtagsausschuß.
- Belegtext:
vom landes-rath. in sachen, so das gemeine land angehen, kan nichts von der obrigkeit geschlossen werden, ohne allgemeinen rath und verwilligunge der lande und staedte
Datierung: 1594
Fundstelle: JCulm. I 2 Kap. 1
- Belegtext:
[der] landtschriver ... na Uutrecht an eenen landtraedt gereyst ende brieven uuthgebracht
Datierung: 1599
Fundstelle: DrentheGoorspr. IV 67
- Datierung: Ende 16. Jh.
Fundstelle: ZWestpreuß. 44 (1902) 170
- Datierung: 1666
Fundstelle: SalzbChr. 18
- Belegtext:
der landrath entstand, als das domkapittel, die ritterschaft und die stadt anfiengen, fuer das ganze land zu rathen und zu bewilligen
Datierung: 1799
Fundstelle: Klöntrup,Osnabr. II 243
Land(es)rat (II 3)
Erklärung:
"das allgemeine Landgericht" Schiller-Lübben II 616.
- Belegtext:
vnd dar na [Vollstreckung des Urteils] schal de landesrath de fruwensname wedder scheden to er ehre vnd werden, liker wise efft da [nottoch] ny gescheen were
Datierung: nach 1426
Region/Autor/Textsorte:
Eiderstedt
Fundstelle: Richth. 567
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Land(es)rat (II 4)
Erklärung:
regionales Selbstverwaltungsgremium.
- Datierung: 1818
Fundstelle: BlPfälzKG. 26 (1959) 88
Land(es)rat (III)
Erklärung:
Versammlung des Landesrats (II 1).
Wort danach: Landratsdienst
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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