Wort davor: landprokuratorisch

Landpropst
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: dem geistlichen und Adelsstand angehöriger Gerichtsherr des Bischofs zu Roskilde in dessen Jurisdiktionsgebiet Rügen.

Wort danach: Land(es)rat

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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