Wort davor: landprokuratorisch
Landpropst
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
dem geistlichen und Adelsstand angehöriger Gerichtsherr des Bischofs zu Roskilde in dessen Jurisdiktionsgebiet Rügen.
- Belegtext:
geistliche ... stünden ok vor niemand, allein vor dem landprawest to rechte
Datierung: vor 1531
Fundstelle: RügenLR. Kap. 91 § 1
- Belegtext:
de landpravest moste ... einmahl alle yahr in itlikem caspel vnd parkerken vp Ruigen einen synodum ... holden, ... vnd in dem synodi straffete men ... beide der geistliken vnd
weltliken laster, junfruwenschwekende, ehebroeke, meineide, gotteßlesteringen, mißbruck vnd overtredinge der virdage, wickerie, toeverie, heimliken woker ...
Datierung: 1. Hälfte 16. Jh.
Fundstelle: RügenLR.(Gadebusch) 329
- Belegtext:
der bischof von Roskild hielt zur uebung seiner jurisdiktion in Ruegen einen landprobst und einen landschreiber, die auf dem bischofshofe zu R. ihren ordentlichen sitz hatten.
sie musten aus dem eingebohrnen ruegianischen adel genommen und mit vorwissen und einwilligung des landesherrn bestellet werden
Datierung: 1788
Fundstelle: Gadebusch,Staatskunde II 187 Anm. e.
Wort danach: Land(es)rat
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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