Wort davor: Land(es)polizei

Landporter
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Bewohner des flachen Landes mit Bürgerrecht der nächsten Stadt.
sprachliche Erläuterung: Grdw. zu mnl. port 'Stadt' von lat. portus 'Hafen' (vgl. MnlWB. VI 583).

Wort danach: Landportergeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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