Wort davor: Landplackerer

Land(es)polizei
Wortklasse: Femininum

Land(es)polizei (I)
Erklärung: staatliche Verwaltung der allgemeinen Wohlfahrt, insb. aber der inneren Sicherheit eines Landes (II 1), auch die damit befaßte Behörde.

Land(es)polizei (II)
Erklärung: Rechtsordnung, Einzelmandat zur Landespolizei (I).
Land(es)polizei (III)
Erklärung: auf dem flachen Land.

Land(es)polizei (III 1)
Erklärung: innere Verwaltung.
Land(es)polizei (III 2)
Erklärung: untere Polizeibehörde.

Wort danach: Landporter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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