Wort davor: Landesportion
Land(es)post
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Einrichtung zur Beförderung von Personen, Briefen und Waren innerhalb eines Landes (II 1) im Unterschied zur Reichspost (I).
- Belegtext:
cursus provinciales die landposten, cursus sacri romani imp. civitatum stattposten
Datierung: 1667
Fundstelle: Alemannia 7 (1879) 89
- Belegtext:
was ... provincial- und land-posten anlanget, kommen solche vi superioritatis territorialis als ein anhang juris viarum publicarum einem jeden stand in seinen landen zu
Datierung: 1705
Fundstelle: KlugeBeamte I2 490
- Datierung: vor 1752
Fundstelle: Moser,StaatsR. V 74
[weitere Angaben: ebd.ö.]
- Belegtext:
[die Reichsstände] glauben berechtiget zu seyn, daß ein jeder in seinem territorio neben der kaiserlichen reichs- auch landposten anordnen moege
Datierung: 1770
Fundstelle: Kreittmayr,StaatsR. 165
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
eine landespost neben der taxischen reichspost kann der landesherr nicht errichten
Datierung: 1804
Fundstelle: Gönner,StaatsR. 672
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1805
Fundstelle: RepRecht XII 38
[weitere Angaben: uö.]
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- Belegtext:
die meisten, welche vorhin eigene landesposten nicht gehabt hatten, verwandelten die bisherigen taxischen reichsposten in landesposten und gaben dem fürstlichen hause Thurn und Taxis das erblandpostmeisteramt zu lehn
Datierung: 1817
Fundstelle: Klüber,ÖffRecht 580
Volltext und Faksimile
- digitalisiert im Rahmen des Deutschen Textarchivs (DTA)
Wort danach: Landprahm
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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