Wort davor: Land(es)pfarrer

Landpfennig
Wortklasse: Maskulinum

Landpfennig (I)
Erklärung: das im Land gebräuchliche Zahlungsmittel.

Landpfennig (II)
Erklärung: "Gelddienst für die Befreiung von der Landgerichtsfolge, dem Landgerichtsdienst" Dopsch,VGMA. 392f.
Landpfennig (III)
Erklärung: Landessteuer.

Wort danach: Länd(en)pfennig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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