Wort davor: Landpfennig

Länd(en)pfennig
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: dem 3Lände für seine Zeugentätigkeit zustehendes Entgelt.

Wort danach: Land(es)pfennigmeister

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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