Landpartierer
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
im Land umherziehender, als betrügerisch geltender Kleinhändler.
sprachliche Erläuterung:
Grdw. v. frz. partir 'teilen'.
Wort danach: Landpaß
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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