Wort davor: Land(es)pächter

Landpartierer
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: im Land umherziehender, als betrügerisch geltender Kleinhändler.
sprachliche Erläuterung: Grdw. v. frz. partir 'teilen'.

Wort danach: Landpaß

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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