Landpaß
Wortklasse: Maskulinum
Landpaß (I)
Erklärung:
(befestigte) Engstelle, Durchgang im Grenzgebiet, vor allem im Gebirge und an Wasserläufen.
vgl.
Ortpaß.
Wort danach: Landpastorat
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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