Wort davor: Landpartierer

Landpaß
Wortklasse: Maskulinum

Landpaß (I)
Erklärung: (befestigte) Engstelle, Durchgang im Grenzgebiet, vor allem im Gebirge und an Wasserläufen.
vgl. Ortpaß.

Landpaß (II)
Erklärung: Ausweis, Erlaubnisschein für eine Reise über Land, Ggs. Seepaß.

Wort danach: Landpastorat

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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