Wort davor: landesobrigkeitlich
Land(es)offizier(er)
Wortklasse: Maskulinum
Land(es)offizier(er) (I)
Erklärung:
(landständischer) Landesbeamter, insb. in Böhmen und Schlesien.
- Datierung: 1572
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 364
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- Belegtext:
haben sich alle drei stände [des königreichs Behaimb] dahin verglichen, dass vier taugliche personen ..., zwo herren und zwo personen aus der ritterschaft, für räthe, deren sich ihre kais. mt. mit den
obristen landoffizieren und rechtsitzern ... vergleichen wurden, sollen erwählet werden
Datierung: 1575
Fundstelle: MIÖG. 8 (1887) 291
- Datierung: 1606
Fundstelle: ActaBrandenb. II 373 Anm.
- Belegtext:
sollen ... die jenigen, denen die klage ... zustehet, ... entweder vor unserm obristen burgkgrafen oder land-officirern ... ihre notturfft befördern
Datierung: 1627
Fundstelle: BöhmLO. 539
- Datierung: 1628
Fundstelle: Moser,RStändeLand. 424
- Belegtext:
consignation derer herren landesofficirer, zum theil erwehlet, und wie das collegium aufs neue bestellt ... worden bey allgemeinem landtage zum Jauer ... landescanzler. oberrechtsiezer
... landeseltesten ... steuereinnehmber ... landesbestalter ... landtschreiber
Datierung: 1637
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 264
- Datierung: vor 1657
Fundstelle: Moser,RStändeLand. 727
- Datierung: 1686
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 314
- Datierung: 1690
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 331
Land(es)offizier(er) (II)
Erklärung:
Heeresoffizier im Unterschied zum Marineoffizier.
- Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 8 § 2037
Wort danach: Landoffiziereramt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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