Wort davor: Landesobliegen
Land(es)obrigkeit
Wortklasse: Femininum
Land(es)obrigkeit (I)
Erklärung:
wie Landesherr (I).
- Belegtext:
wer sich zu dem adl legitimirn will, soll sein legitimation bey und vor der landtsobrigkeit fürbringen und darthun
Datierung: um 1550
Fundstelle: Walther,Trakt.(Ri.) 117
[weitere Angaben: ebd. 149]
- Datierung: 1587
Fundstelle: AktGegenref. 635
- Belegtext:
die nechst nachgesezte landobrigkhait ... ist unser landmarschalch
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. I 1 § 1
- Datierung: 1599
Region/Autor/Textsorte:
Ostfriesland
Fundstelle: Sehling,EvKO. VII 1 S. 420
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1604
Fundstelle: AktGegenref.2 I 376
- Datierung: 1607
Fundstelle: LuzernHofkirche 7
- Belegtext:
die uffgenommenen [jüden] nicht den städten, sondern allein der hohen landsobrigkeit wegen deroselben zustehenden regalien unterwürfig und schatzbar sind
Datierung: 1635
Fundstelle: ZWestf. 94, 2 (1938) 124
- Datierung: 1636
Fundstelle: ProtBrandenbGehR. II p. 15
- Datierung: 1650
Fundstelle: EstRitterLR. 473
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
der regierende roemische kayser will die mittelbare reichs- und der staende lands-unterthanen in seinem kayserlichen schutz haben und zum gehorsam gegen ihre landes-obrigkeit anhalten
Datierung: 1711
Fundstelle: RAbsch. IV 243
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- Datierung: 1716
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. II 437
- Datierung: 1720
Fundstelle: Lünig,TheatrCerem. II 1062
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
an keinem ort ... handwerks-artikul ... passirt werden, sie seyen dann entweder von der landes- oder wenigstens jedes orts dazu berechtigten obrigkeit ... confirmirrt ... worden
Datierung: 1732
Fundstelle: HadelnPriv. 356
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- Belegtext:
die kirche ... als ein collegium anzusehen [ist], welches, wie andere collegia, unter der weltlichen landes-obrigkeit stuende und von ihr allein gesetze und vorschriften erhielte
Datierung: 1770
Fundstelle: HambGSamml. VIII 679
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- digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- Datierung: 1773
Fundstelle: Josephinismus II 170
- Datierung: 1786
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. IV 471
- Datierung: 1804
Fundstelle: v.Berg,PolR. IV 668
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- in Google Books
Land(es)obrigkeit (II)
Erklärung:
wie Landesherrschaft (II).
- Datierung: 1582
Fundstelle: BambBer. 100 (1964) 311
- Datierung: 1586
Fundstelle: JbWestfKG. 1 (1899) 150
- Belegtext:
setzen und ordnen wir hiemit aus kraft tragender hohen landesobrigkeit
Datierung: 1624
Region/Autor/Textsorte:
Oldenburg
Fundstelle: QNPrivatR. II 2 S. 75
- Belegtext:
[daß der löbliche freie Reichsadel] die landobrigkeit, iurisdictionem territorialem, hat, ja, sie haben suo genere auf ihren gütern eben die obrigkeit und
gerechtigkeit, quam princeps in principatu suo habet
Datierung: 1644
Fundstelle: JbFrkLf. 22 (1962) 184
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1705
Fundstelle: KlugeBeamte I2 556 u. 677
- Belegtext:
die landes-obrigkeit ist eine den reichs-staenden durch die reichs-grund-gesetze beygelegte macht und gewalt, in ihren landen und in deren ansehung auch ausser denselben mit auswaertigen
potentaten alles, was nicht wider die reichs-grund-gesetze und die mit den unterthanen errichtete vertraege ist, vor sich zu thun
Datierung: 1738
Fundstelle: Hayme 535
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- in Google Books
- Datierung: 1746
Fundstelle: Moser,StaatsR. 26 S. 338
- Datierung: 1747
Fundstelle: Moser,StaatsR. 30 S. 463
- Belegtext:
landesobrigkeit. ist so viel als landeshoheit
Datierung: 1762
Fundstelle: Wiesand 666
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- in Google Books
- Belegtext:
der urspruengliche zweck einer landes-obrigkeit ..., daß jeder unterthan unter ihrem schuz sicher wohnen, sich ehrlich naehren, das seinige in ruhe geniessen und ... unpartheyisches recht erhalten moege
Datierung: 1769
Fundstelle: Moser,RStändeLand. 492
- Belegtext:
die steuerbarkeit ein connexum inseparabile der landes-obrigkeit ist
Datierung: 1783
Fundstelle: HistBeitrPreuß. II 601
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1818
Fundstelle: Weber,SachsKR. I 1 S. 7
Land(es)obrigkeit (III)
Erklärung:
wie Landesherr (II).
- Belegtext:
wir Rudolph ... khayßer ... entbieten allen ... landtobrigkheiten, auch paurschafft unnd unnderthannen in unnßern erzherzogthumb Oesterreich ob der Ennß unnser gnade
Datierung: 1597
Fundstelle: Grüll,Bauer 240
Land(es)obrigkeit (IV)
Erklärung:
wie Landesherr (III).
Land(es)obrigkeit (V)
Erklärung:
Behörde auf dem flachen Land.
Wort danach: landesobrigkeitlich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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