Wort davor: Land(es)oberst
Landoberstleutnant
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Stellvertreter des Landesobersten.
vgl.
Oberstleutnant.
- Belegtext:
dem landt obristen wird ein leitenant verordnet, ... welchen ... der kriegsherr aus 4 personen, welche die ganze landtschafft auch vom herrnstand des landts benennen soll, zuerwölen unnd zubestätten hat
... wover der landtobrister selbst fortzieht, so verdritt er des feldobristen stöll. schickht er aber fort an seiner statt seinen landtobristen leitenant, so verdritt diser auch des feldtobristen stöll
Datierung: 1612
Region/Autor/Textsorte:
Österreich
Fundstelle: v.Frauenholz,Heerw. III 2 S. 82
Wort danach: Landesobliegen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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