Landesnotfall
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
ein Land (II 1) treffender Notfall, insb. als Grundlage für eine besondere Leistungsverpflichtung der Untertanen.
Wort danach: Landesoberhauptmannschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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