Wort davor: Landesnotdurft

Landesnotfall
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: ein Land (II 1) treffender Notfall, insb. als Grundlage für eine besondere Leistungsverpflichtung der Untertanen.

Wort danach: Landesoberhauptmannschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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