Wort davor: Landmünzdreier
Land(es)münze
Wortklasse: Femininum
vgl.
Landpfennig,
Land(es)währung (I).
Land(es)münze (I)
Erklärung:
von einem Münzherrn (I) geprägtes und in dessen Territorium umlaufendes Geld, auch gängige Münze oder Landeswährung, urspr. regionale Scheidemünze.
- Belegtext:
haben wir ... enphangen zehen mark gvoter lantmvonzze
Datierung: 1317
Fundstelle: BrixenUrk. I 288
- Datierung: 1336
Fundstelle: CDPruss. II 209
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- digitalisiert von "Kujawsko-Pomorska Digitale Bibliothek"
- Belegtext:
czins ... von ydem ackir, dry maz kornes ..., zwelf phennynge sal her ouch geben, eynre lantmüntze
Datierung: 1378/79
Fundstelle: Westphalen,Mon. IV 719
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- digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- Belegtext:
idem tenebitur iudici provinciali tantummodo 60 den. mon. publ. (der offen lantmüns) pro emenda
Datierung: 1402
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. IX 841 Anm.
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- Belegtext:
so sich lehenwhar ... oder schreibschillinge zu geben gebueren, nymbt man mit landmüntz bezalt, nemlich vor einen schilling vier schilling y dn.
Datierung: 1495
Fundstelle: ErfurtFreizins 309
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- Belegtext:
vefftich gulden an ganckbarer lantmunte
Datierung: 1520
Fundstelle: CDBrandenb. I 22 S. 332
- Datierung: 1559
Fundstelle: RAbsch. III 188
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- Belegtext:
es soll auch den creysen und landschafften, die hiebevor ihre sonderbahre land-muentzen in ihren bezircken gehabt und gebraucht, hinfuerter sich derselbigen auch zu gebrauchen
... unbenommen seyn, jedoch daß dieselbige land-muentzen auch auff den gehalt und werth der reichs-muentzen regulirt ... werden
Datierung: 1566
Fundstelle: RAbsch. III 235
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- Datierung: 1566
Fundstelle: UrkBurgundKr. II 141
- Datierung: 1580
Fundstelle: Wielandt,BadMünzG. 129 Anm. 384
- Datierung: 1598
Fundstelle: WürtLTA.2 I 559
- Datierung: 1608
Fundstelle: ActaBrandenb. III 323
- Belegtext:
niemand schuldig seyn sol vber 25. guelden, wie auch, da die summ von geringer importantz ist, nur den zwanzigsten pfennig an landmuentz, vnd andern derogleichen geringen sorten anzunehmen
Datierung: 1622
Fundstelle: HessSamml. I 614
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- Datierung: 1622
Fundstelle: Wielandt,BadMünzG. 442
- Belegtext:
haben etlich ständ und städt im römischen reich ... geld gemünzet und habens genannt landmünz oder scheidgeld, ein schlechtes und ein verachtetes geld, welches man nirgend genommen
hat dann in deren herrschaft, welcher herr gemünzet hat
Datierung: 1628
Fundstelle: WürtNjbl. 6 (1889) 5
- Datierung: 1652
Fundstelle: ProtBrandenbGehR. IV 518
- Belegtext:
der jenige, so unser reichs- oder land-muentz nachschlagt oder faelscht, ist uns als ein beleidiger unserer majestaet, mit leib, leben, haab und gut heimbgefallen
Fundstelle: NÖLGO. 1656(CAustr.) 723
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- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
die allgemeine landmünze wird zu E. geschlagen, als 18, 6, 3, 2 und 1 stüverstücke, wie auch halbe stüver und oertchen
Datierung: 1684
B. Arend, Landesbeschr. v. Harlingerland, hg. H. Reimers (1930) 38
- Belegtext:
jus monetae, ... nach welchem die hertzoge ... auch eigene landt-müntze praegen lassen
Datierung: 2. Hälfte 17. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Pommern
Fundstelle: Westphalen,Mon. II 1858
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- digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- Datierung: 1721
Fundstelle: KlugeBeamte IV 99
- Datierung: 1737
Fundstelle: Hirsch,MünzArch. VI 264
- Datierung: 1741
Fundstelle: Frisch I 569 u. 675
- Datierung: 1742
Fundstelle: Siegel,CJCamb. II 228
- Datierung: 1773
Fundstelle: Moser,KreisVerf. 749
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- in Google Books
- Datierung: 1783
Fundstelle: Quistorp,GrundsPeinlR. 307
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- Datierung: 1805
Fundstelle: Nelkenbrecher,MünzTschb. 7
- Belegtext:
es bleibt ... den partheien ueberlassen, in welcher muenzsorte sie handeln wollen. ist aber darueber nichts bedungen, so ist der kaufpreis in der gewoehnlichen landesmuenze zu bezahlen
Datierung: 1828
Fundstelle: Pöhls,HR. I 175
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Datierung: 1831
Fundstelle: Mohl,WürtStR. II 679
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Land(es)münze (II)
Erklärung:
Name eines Geldstücks von geringem Wert.
sprachliche Erläuterung:
oberdeutsch.
Land(es)münze (III)
Erklärung:
Prägestätte für Territorialmünzen.
Wortbildungshinweis: zu
Münze (IV).
- Belegtext:
daß die hiesige muenze keine stadt- oder landmuenze, sondern eine reichsmuenze gewesen
Datierung: 1800
Fundstelle: Beyschlag,BeitrNördl. IV 54
Wort danach: Landmünzung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten