Wort davor: Landmeile

Landmeister
Wortklasse: Maskulinum

Landmeister (I)
Erklärung: der oberste Verwalter einer Deutschordensprovinz, insb. der Stellvertreter des Hochmeisters (I) in Preußen, später auch in Livland.
vgl. Gebietiger (II), Großkomtur, Heermeister (II), Landkomtur, Marschall.

Landmeister (II)
Erklärung: Handwerksmeister auf dem Lande mit eingeschränkter Gewerbefreiheit, tw. einer städtischen Zunft angeschlossen.
vgl. Dorfmeister (II).
Wortbildungshinweis: zu Meister (III).
Landmeister (III)
Erklärung: gewählter Vertrauensmann, der die Deichsteuer eines Gebietes zugunsten der Wasserschutzbauten verwaltet, zT. auch nur ein technischer Aufsichtsbeamter; in einigen niederländischen Provinzen von Anf. 15. Jh. bis Mitte 18. Jh. belegt: Beekman,DijkR. II 1064/66 und MnlWB. XI 329/31.
vgl. Heimrat (I).

Landmeister (IV)
Erklärung: Straßenbauinspektor.
sprachliche Erläuterung: als Landesbaumeister (I) zu lesen?

Wort danach: Landmeisterschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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