Wort davor: Land(es)maß
Land(es)matrikel
Wortklasse: Femininum
Land(es)matrikel (I)
Erklärung:
Register der Landschaftsmitglieder bzw. der Güter, an denen die Landstandschaft haftet, tw. zugleich auch Steuerregister.
vgl.
Landregister (I),
Landtafel (I).
- Belegtext:
ob schon solche cloester in des schwaebischen crays matricul gefunden wuerden, dann sie gleichfals in ihrer kayserl. maj. zugehoerigen oberoesterreichischen land-matricul gesetzt
Datierung: 1559
Fundstelle: Moser,StaatsR. 27 S. 33
- Datierung: 1653
Fundstelle: Moser,RStändeLand. 651
- Belegtext:
wann aber ... in dem lande darueber vil unordnung ... erwachsen, daß keine bestaendige land-matricul; dahero in den steuren und roß-diensten grosse ungelegenheit ... gewesen
Datierung: 1663
Fundstelle: Moser,RStändeLand. 652
- Datierung: 1704
Fundstelle: Bohlen,Bohlen II 309
Faksimile
- Datierung: 1709
Fundstelle: Mülfarth,JülBergLandstände 147
- Datierung: 1711
Region/Autor/Textsorte:
Tirol
Fundstelle: HistVjschr. 29 (1934) 128
- Datierung: 1714
Fundstelle: CCMarch. IV 3 Sp. 61
Faksimile
- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1729
Fundstelle: Gadebusch,Staatskunde II 313
- Belegtext:
in Pommern sind alle steuersachen von der regierung entschieden und die landes-matriculn und revisions-protocolla sind bei der regierung gewesen
Datierung: 1748
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. VIII 146
- Datierung: 1748
Fundstelle: Moser,StaatsR. 34 S. 367
- Belegtext:
errichtung einer landes-matricul und steuer-fusses
Datierung: 1750
Fundstelle: Moser,Kanzlei 472
- Belegtext:
der bewilligten steuern repartition geschiehet nach der landes-matrickel
Datierung: 1758
Fundstelle: Pütter,HistHdb. 467
- Datierung: 1769
Fundstelle: Cramer,Neb. 82 S. 98
- Belegtext:
eine landes-matricul ist ein verzeichniß entweder derer land-tags-faehigen geschlechter, oder gueter, oder beyder, oder auch derer gueter, welche ihre steuren und anlagen unmittelbar
an die landes-casse, oder deren bediente, entrichten
Datierung: 1769
Fundstelle: Moser,RStändeLand. 641
- Belegtext:
die land-matriculn oder land-tafeln ... haben ... entweder ihre absichten auf die land-taege, oder auf die steuern. ersteren falles koennen sie wiederum dreyerley art seyn: entweder
enthalten sie bloß die namen dererjenigen, welche auf land-taegen siz und stimme haben ... oder sie enthaelt die namen derer gueter, welcher besizere dadurch faehig gemacht werden, auf land-taegen
siz und stimme zu haben ... oder sie liefert die liste derer familien und gueter zugleich
Datierung: 1769
Fundstelle: Moser,RStändeLand. 655
- Belegtext:
von dem adel- und ritterstand wird keiner fuer einen landstand geachtet, der nicht zugleich ein adeliches und der landsmatricul einverleibtes gut besitzt
Datierung: 1770
Fundstelle: Kreittmayr,StaatsR. 411
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
regelmaeßig die rittergueter in der landesmatrikel mit eingeschrieben, und also deren besitzer vor landstaende geachtet werden
Datierung: 1780
Fundstelle: Gabcke,DorfBauernR. 80
- Datierung: 1801
Fundstelle: RepRecht IX 223
- Datierung: 1816
Region/Autor/Textsorte:
Tirol
Fundstelle: Pölitz,Verf. I 1 S. 52
Faksimile
- in Google Books
Land(es)matrikel (II)
Erklärung:
Urbar, grundherrliches Verzeichnis der abgabenbelasteten Grundstücke.
vgl.
Landregister (I).
- Datierung: 1635
Fundstelle: PommJb. 24 (1928) 76
Wort danach: Landmaut
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten