Wort davor: Landmarkzaun
Landmarschall
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
führendes Mitglied und Sprecher der Landesstände, insb. in Österreich u.d.Enns Vorsitzender des Landmarschallengerichts.
vgl.
Adelmarschall,
Erbmarschall,
Hofmarschall (I),
Hofmarschall (III),
Land(es)drost,
Land(es)hauptmann (I).
- Datierung: 1338
Region/Autor/Textsorte:
Livland
Fundstelle: HansUB. II 277
- Datierung: 1358
Region/Autor/Textsorte:
Österreich
Fundstelle: ZGO. 25 (1873) 308
- Datierung: 1361
Fundstelle: Kurz,Rud. 369
- Datierung: 1398
Fundstelle: DOrdStaatsvertr. I 8
- Datierung: 1422
Region/Autor/Textsorte:
Livland
Fundstelle: Ewald,Siegelkunde 158
- Belegtext:
es sollen auch unsers ... roemischen koenigs anwald der land-marschalch in Oesterreich, und der haubtmann ob der Ennß ... daran seyn, daß den klaegern armen und reichen ... recht ... gethan werde
Datierung: 1440
Fundstelle: Hoheneck II Vorber. e2r
- Belegtext:
ob auch sein k.g. als ain landesfürst von Osterreich zu ainem lanndtman icht zu sprechen hiet, das sol sein gnad tun vor dem lantmarschalch, vnd ladung auf in nemen
Datierung: 1460
Fundstelle: WienCopeyBuch 193
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- Belegtext:
item dass das landrecht mit ainem landmarschalch fürgesehen und mit beysitzern von herrn rittern und khnechten besetzt und gehalten vvuerdt
Datierung: 1467
Region/Autor/Textsorte:
Österreich
Fundstelle: Senckenb.,Sel. V 226
- Datierung: 1514
Fundstelle: BairFreibf. 136
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
der landmarschalch als ordenlicher richter an unser stat hat all zuesprüech persöndlich und umb gueter so mit burgerlicher clag und ausfuerung fur ine khumen zwischen den inwonern
des lands, iren phlegern, dienern, auch in den stetten in der prelatten und adls freien heusern und andern auf dem land in disem erzherzogthum Österreich under der Enns gesessen, die sonst andern ordenlichen
gerichten nicht zuesprüech persöndlich und umb gueter so mit burgerlicher clag und ausfuerung fur ine khumen zwischen den inwonern des lands, iren phlegern, dienern, auch in den stetten in der prelatten
und adls freien heusern und andern auf dem land in disem erzherzogthum Österreich under der Enns gesessen, die sonst andern ordenlichen gerichten nicht underworfen sein, zu richten, zu entschaiden, zu urtlen und dieselben urtl zu volfueren
Datierung: 1528
Fundstelle: ZeigerLRb. I 26
- Belegtext:
wan yemandt wider einen landtman von einer lehenschaft wegen zu klagen hat, das er demselben vor dem herrn landtmarschalch umb solliche lehenschaft beklagen und fürnemen müge
Datierung: 1556/58
Fundstelle: Walther,Trakt.(Ri.) 158
- Datierung: 1556/58
Fundstelle: Walther,Trakt.(Ri.) 176
- Datierung: 1585
Fundstelle: HadelnPriv. 106
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- Belegtext:
wird dieser mangel vnter vns erspüret, daß wir mit keinem landmarschalck versehen
Datierung: 1599
Fundstelle: Sachsse,MecklUrk. 305
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- Datierung: 1606
Fundstelle: ActaBrandenb. II 48
- Datierung: 1627
Fundstelle: BöhmLO. 47
- Belegtext:
solle in dergleichen casibus [der Herren u. Ritter], so malefitz auff sich tragen, ... ein jeder land-marschall oder in dessen abwesenheit ein unter land-marschall, neben dem andern ... ordentlicher richter seyn
Datierung: 1637
Fundstelle: CAustr. I 254
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- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
die ritterschaft zue erwehlunge eines landtmarschallen 3 persohnen aus iedem districtu einen präsentiret
Datierung: 1644
Fundstelle: ArchLivl. 7 (1854) 186
- Belegtext:
die ritterschafft verobligieret sich ... das sie vffm landtage allezeit beim landtmarschallen sich angeben vndt ihre nahmen wollen lassen einschreiben
Datierung: 1644
Fundstelle: ArchLivl. 7 (1854) 187
- Belegtext:
die resolutiones vff denen landtägen sollen ... vom landmarschalle im nahmen d. semtlichen ritterschaft unterschrieben; vndt ... dem hrn. general-gouverneuren vbergeben werden
Datierung: 1644
Fundstelle: ArchLivl. 7 (1854) 195
- Datierung: 1684
Fundstelle: CAustr. I 4
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- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1728
Fundstelle: Apinus 319
- Datierung: vor 1730
Fundstelle: Lünig,CollN. I 389
- Belegtext:
land-marschall, marescallus provincialis, caput ordinum provinciae, als in Osterreich der vornehmste unter den land-staenden, der auf die propositionen des lands-herren antwortet.
so ist auch marescallus principatus in Teschen, in Schlesien, und anderswo mehr. ... land- und erb-marschall in Pommern
Datierung: 1741
Fundstelle: Frisch I 569
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- Datierung: 1759
Fundstelle: Eckardt,Livland 277
- Belegtext:
derer land-marschaelle seynd drey im lande, nemlich in jedem crayse einer: und zwar ist solche dignitaet erblich; ... ihr officium bestehet, unter andern, darinn, daß sie auf
landtaegen, und bey andern vorfallenheiten, im namen der staende das wort fuehren, auch, nebst den land-raethen, der ritter- und landschafft beyraethig seynd
Datierung: vor 1769
Region/Autor/Textsorte:
Mecklenburg
Fundstelle: Moser,RStändeLand. 737
- Datierung: 1770
Fundstelle: Kreittmayr,StaatsR. 420
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1782
Fundstelle: Kretschmayr-Walter I 2, 1 S. 54
- Belegtext:
vormals ergieng das landesherrliche ausschreiben zur zusammenberufung der ritterschaft an den landmarschall, der den geschlechtern nachricht davon gab
Datierung: 1786
Fundstelle: Gadebusch,Staatskunde I 355
- Datierung: 1795
Fundstelle: IdLiefl. 137 u. 193
- Datierung: 1801
Fundstelle: RepRecht IX 219 Anm. d.
- Belegtext:
landmarschall. so heißt in verschiedenen laendern derjenige, welcher auf dem landtage das directorium fuehrt. die ertheilung dieser wuerde haengt nicht von der landschaft,
sondern vom regenten ab, gewoehnlich ist sie erblich, und mit dem besitze eines ritterschaftlichen guts verbunden
Datierung: 1801
Fundstelle: RepRecht IX 243
- Datierung: 1816
Region/Autor/Textsorte:
Tirol
Fundstelle: Pölitz,Verf. I 1 S. 53
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- Belegtext:
zur leitung der landstaendischen geschaefte wird durch stimmenmehrheit unter den saemmtlichen abgeordneten der landstaende, und zwar aus der mitte des standes der rittergutsbesitzer ein landmarschall ... erwaehlt
Datierung: 1816
Region/Autor/Textsorte:
Weimar
Fundstelle: Pölitz,Verf. I 2 S. 767
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Wort danach: Landmarschall(en)amt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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