Wort davor: Landmarschall(en)amt

Landmarschall(en)gericht, Landmarschallsgericht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Gericht für die Landesstände unter Vorsitz des Landmarschalls.

Wort danach: landmarschallisch

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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