Wort davor: Landmannsage
Land(s)mann(s)schaft
Wortklasse: Femininum
Land(s)mann(s)schaft (I)
Wortbildungshinweis: zu
Land(es)mann (I 1).
Land(s)mann(s)schaft (I 1)
Erklärung:
in der Schweiz: mit der Zugehörigkeit zu einem Land (II 1) gegebenes Schutzverhältnis.
Land(s)mann(s)schaft (I 2)
Erklärung:
Zugehörigkeit zur selben politischen und sozialen Gemeinschaft; im ausgehenden 18. Jh. auch: Nationalität.
Land(s)mann(s)schaft (I 3)
Erklärung:
Gruppe von Personen aus derselben Gemeinschaft.
- Datierung: 1629
Fundstelle: Müller,BaslerMa. 188
- Datierung: 1714
Fundstelle: MagdebKO. Anh. 159
- Belegtext:
lands-mannschafft, popularitas, gentilitas. in academiis quibusdam societates studiosorum ex eadem natione oriundorum
Datierung: 1741
Fundstelle: Frisch I 572
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- in Google Books
- Datierung: 1744
Region/Autor/Textsorte:
Rostock
Fundstelle: ArchKulturg. 4 (1906) 319
- Datierung: um 1780
Fundstelle: Möser,Phant. IV 275
- Datierung: 1801
Fundstelle: Rößig,Altertümer 501
- Belegtext:
landsmannschaften oder craenzchen oder unionen unterscheiden sich von orden fast ganz allein dadurch, daß jene bloß mitglieder aus einer oder einigen provinzen, diese hingegen aus allen gegenden ohne unterschied annehmen ...
Datierung: 1802
Fundstelle: Meiners,Universitäten II 297
- Belegtext:
besonders werden alle orden und landsmannschaften, bei strafe einer immerwaehrenden relegation von allen universitaeten in den koeniglichen landen, hiemit ernstlich untersagt
Datierung: 1802
Fundstelle: NCCPruss. XI 655
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
Land(s)mann(s)schaft (II)
Wortbildungshinweis: zu
Land(es)mann (I 2).
Land(s)mann(s)schaft (II 1)
Erklärung:
Ius incolatus, Zugehörigkeit zu einem österreichischen Landstand, auch in Schlesien.
- Datierung: 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Oberösterreich
Fundstelle: DRWArch.
- Belegtext:
alldieweilen der criminal-process bey ihnen staenden sich nur biß zu ausschliessung der landmannschafft erstreckte
Datierung: 1642
Fundstelle: CAustr. I 257
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- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1702
Fundstelle: CAustr. II 73
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- digitalisiert von der UB Heidelberg
- Belegtext:
hieraus klar abzunehmen, daß die erlangte landmannschaft einem eo ipso von voriger gerichtsbarkeit befreyet
Datierung: 1752
Fundstelle: Greneck 251
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
wer auf dem landtage erscheinen will, muß vorher ein landmann werden, oder die landmannschaft annehmen, auch solche bey den loeblichen landstaenden suchen und auf dem landtage erlangen
Datierung: 1761
Region/Autor/Textsorte:
Krain
A.Fr. Büsching, Neue Erdbeschreibung III (Hamburg 31761) 347
- Belegtext:
in einem oesterreichischen statuto von 1702. werden ... die worte: landmannschafft und: jus incolatus als gleichgueltig genommen
Datierung: 1769
Fundstelle: Moser,RStändeLand. 338
- Datierung: 1772
Fundstelle: HistBeitrPreuß. II 543
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1780
Fundstelle: SteirEinl. 147
- Belegtext:
es bestehet also diese instanz aus denen herren staenden, deren es eine dreyfache gattung giebt: 1.) der geistliche stand, ... 2.) die herren und landleute, worunter zu rechnen sind die bischoefe, fuersten,
grafen, freyherrn, und ritter, welche im lande gueter haben, guelten besitzen, und das kleinod der landmannschaft erhalten haben
Datierung: 1780
Fundstelle: SteirEinl. 136
Land(s)mann(s)schaft (II 2)
Erklärung:
Gebiet oder Personenkreis, in dem die Landsmannsschaft (II 1) besteht.
- Belegtext:
wie auch denen zweyen obern politischen staenden, sich deß landmann-einstands, und einforderung der doppelten gueld-gebuehr gegen denen vorhero schon ausser der landmannschafft
verehlichten landmanns-toechter und wittiben ... zugebrauchen
Datierung: 1673
Fundstelle: CAustr. I 740
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- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
Land(s)mann(s)schaft (II 3)
Erklärung:
liechtensteinischer Landstand.
- Belegtext:
die landstände sollen bestehen: a) aus der geistlichkeit, b) aus der landmannschaft ... die landmannschaft wird durch die zeitlichen vorsteher oder richter
und durch die altgeschwornen oder säckelmeister einer jeden gemeinde vorgestellt
Datierung: 1818
Fundstelle: JbLiechtenstein 5 (1905) 214
Wort danach: Landmannswürde
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten