Wort davor: Landmannsgülte

landsmännig
Wortklasse: Adjektiv
Erklärung: landesüblich, heimisch.
sprachliche Erläuterung: vereinzelte Ableitung von Landesmann (I 1), hier unter Auslassung des Bezugsworts Währung gebraucht.

Wort danach: Landmannsage

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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