landsmännig
Wortklasse: Adjektiv
Erklärung:
landesüblich, heimisch.
sprachliche Erläuterung:
vereinzelte Ableitung von Landesmann (I 1), hier unter Auslassung des Bezugsworts Währung gebraucht.
Wort danach: Landmannsage
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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