Wort davor: Landmannsfreiheit

Landmannsgülte
Wortklasse: Femininum
Erklärung: ritterliches Lehnsgut in Österreich.
Wortbildungshinweis: zu 1Gülte (VII).

Wort danach: landsmännig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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