Wort davor: Landmannseinstandrecht

landmannen
Wortklasse: Verb
Erklärung: Grundbed.: zum vollberechtigten, selbständigen Glied der Gemeinschaft machen.

landmannen (I)
Erklärung: ein Kind mit dem ihm zustehenden Erbteil ausstatten.
vgl. ausgeben (I 1), ausscheiden (A II 2), beraten (III 2).

landmannen (II)
Erklärung: zum Landesmann (I 1) machen.

Wort danach: Landmannsfreiheit

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