Wort davor: Land(es)mann

Landmann(s)einstand
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Näherrecht des österreichischen Herren- und Ritterstandes bei Kauf und Belehnung.

Wort danach: Landmannseinstandrecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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