Landmaut
Wortklasse: Femininum
Landmaut (I)
Erklärung:
Zoll für Waren, die über Land geführt werden, Straßenbenutzungsgebühr.
Wortbildungshinweis: zu
Maut (I).
Wort danach: Landmeier
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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