Wort davor: Ländlohn

Landlord
Wortklasse: Maskulinum
sprachliche Erläuterung: ae. londhlaford, nur englische Verhältnisse betreffend.

Landlord (I)
Erklärung: Grundherr, auch in seiner Funktion als Gerichtsherr.

Landlord (II)
Erklärung: Gebieter über ein Territorium, oberster Verwalter.
Landlord (III)
Erklärung: Hausbesitzer, Vermieter.

Wort danach: Landlos

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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