Wort davor: Landlibell

ländlich
Wortklasse: Adjektiv
sprachliche Erläuterung: Nbf. landlich.

ländlich (I)
Erklärung: räumlich.

ländlich (I 1)
Erklärung: im Ggs. zu städtisch: auf das Land bezogen, zum Land gehörig, auch: auf dem Lande üblich.

ländlich (I 2)
Erklärung: ein Herrschaftsgebiet betreffend.
ländlich (II)
Erklärung: im engeren Sinn auf die Rechtspflege bezogen: in einem Land (II 1) geltend, den örtlichen Rechtsgewohnheiten gemäß.
vgl. land(es)läufig (I).
ländlich (III)
Erklärung: im weiteren Sinn: im Land (II 1) üblich, gebräuchlich, auch: einheimisch im Unterschied zu fremd (I); von Münzen: gangbar, gültig.
ländlich (IV)
Erklärung: als Vollbürger geltend.
ländlich (V)
Erklärung: brüderlich, landsmannschaftlich.

Wort danach: Landliche

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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