1Landläger
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
(vorkaufsberechtigter) Nachbar, Feld- oder Deichinteressent.
sprachliche Erläuterung:
wohl von 1Landlage (II) abgeleitet, in den Belegen von 1558 und 1572 vielleicht adj.
vgl.
2Landlage,
Landlieger.
Wort danach: 2Landläger
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