Wort davor: 2Landlage

1Landläger
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: (vorkaufsberechtigter) Nachbar, Feld- oder Deichinteressent.
sprachliche Erläuterung: wohl von 1Landlage (II) abgeleitet, in den Belegen von 1558 und 1572 vielleicht adj.
vgl. 2Landlage, Landlieger.

Wort danach: 2Landläger

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