Wort davor: Land(es)lade

1Landlage
Wortklasse: Femininum und Maskulinum

1Landlage (I)
Erklärung: das in einem bestimmten Gebiet geltende Recht.
Wortbildungshinweis: zu Lag(e) (I 1).

1Landlage (II)
Erklärung: Nachbarschaft, Zugehörigkeit zu einer Bauerschaft (I), übtr.: das daran haftende Näherrecht.
vgl. Baulage.

Wort danach: 2Landlage

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